Herzlich Willkommen
Ich bin seit 2009 als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht mit meiner Kanzlei in Greifswald tätig.
Gerne berate ich Sie in allen anfallenden rechtlichen und insbesondere familienrechtlichen Fragen. Neben dem Familienrecht bin ich insbesondere auf den Gebieten des Betreuungsrechts als gerichtlich bestellte rechtliche Betreuerin und im Zivilrecht mit seinen einzelnen Rechtsgebieten (insbesondere Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Urheberrecht, Reiserecht) tätig.
Gerichtlich übernehme ich für Sie die Vertretung in Beschluss- und Klageverfahren vor sämtlichen Gerichten deutschlandweit.
Im Falle von Trennung und Scheidung stehe ich meinen Mandanten beratend zur Seite, um sie durch diese schwere Zeit zu begleiten. Vieles muss geregelt und überdacht werden. Neben den finanziellen Aspekten müssen auch immer die Belange der Kinder beachtet werden. Das Familiengericht bestellt mich als Verfahrensbeiständin, um die rechtlichen Belange der Kinder zu wahren.
Die Wahl des gerichtlich bestellten Betreuers ist von großer Bedeutung. Die rechtliche Betreuung hat keinen Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Das Betreuungsrecht stärkt die rechtliche Stellung hilfebedürftiger Personen erheblich.
Benötigen Menschen krankheits- oder altersbedingt Unterstützung, kann Betreuung eine wichtige Form der Hilfe darstellen. Sowohl bei der Überprüfung von Tätigkeiten eines Bevollmächtigten oder Betreuers stehe ich Ihnen rechtlich zur Seite, als auch bei der Übernahme der rechtlichen Betreuung selbst. Das Betreuungsgericht setzt mich als Kontrollbetreuerin, Verfahrenspflegerin und Eilbetreuerin ein.
Adresse
Bahnhofstr. 31 / 32
17489 Greifswald
So erreichen Sie uns
Tel 03834 452 84 76
Fax 03834 452 84 77
info@ra-barra-ottl.de
www.Kanzlei-Barra-Ottl.de
Fortbildungen und Qualifikation
- Ehe- und Familienrecht - Intensivkurs
- Bilanzen im Unterhaltsrecht
- Der Architektenhonorarprozess
- Einkommen Selbstständiger
- Trennungskinder
- Arzthaftung aus Patientensicht
- Der Architektenhonorarprozess
- Das private Baurecht
- Verfahrensbeistandschaft
- Vermögenssicherung
- Vermögensübertragung
- Elternunterhalt und Anspruchübergang
- Unterhalts- und Zugewinnberechnungen
- Europa erobert das Familienrecht (Streit um Vermögen und Kind)
- Die illoyale Vermögensminderung im Güterrecht
- Unternehmer im Familienrecht/Erbrecht/Gesellschaftsrecht
- Entwicklung des Kindes aus kinderärztlicher und kinderpsychologischer Sicht
- Bewertung kindlichen Verhaltens und kindlicher Aussagen im familiengerichtlichen Verfahren
- Workshop-Berechnungen im Unterhaltsrecht
- Trennung und Scheidung: die Folgen für die Kinder
- Arbeitsrecht – Sommer-Intensivkurs
- Einführungskurs Erbrecht
- Auswirkungen psychischer Gewalt auf Kinder
- Qualitätssicherung familienrechtpsychologischer Gutachten
- Aktuelle Fragen zum Familienrecht/Unterhaltsrecht
Dr. jur. Nicole Barra-Ottl Über mich
Ich wurde im April 1977 geboren und lebe seit 1996 in Greifswald. Seit 2005 bin ich mit Dr. med. Christian Ottl verheiratet. Wir haben 2 Kinder, einen Jungen und ein Mädchen.
In Greifswald und Graz habe ich Rechtswissenschaften studiert und die Referendarzeit am Landgericht Stralsund absolviert. Promoviert habe ich zu dem Thema "Die Monetarisierung der Haushaltstätigkeit bei der Berechnung des nachehelichen Unterhaltsanspruches" an der Universität Greifswald. Als Rechtsanwältin bin ich seit Januar 2009 zugelassen und als Fachanwältin für Familienrecht seit dem Jahr 2013 tätig.
Ich bin Mitglied im deutschen Anwaltsverein und in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des deutschen Anwaltsvereins, Vorstand im Verein Frauen helfen Frauen e.V. als Träger des Frauenhaus Greifswald, Vorstand im Elternverein Lubmin e.V.
Neben der anwaltlichen Tätigkeit bin ich als rechtliche Berufsbetreuerin, Kontrollbetreuerin und Verfahrensbeiständin tätig.
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- Kükentöten wird ab 2022 verboten 22. Januar 2021Die Bundesregierung setzt dem millionenfachen Töten männlicher Küken in der Legehennenhaltung in Deutschland ein Ende und will mit einem entsprechenden Gesetzentwurf ab 2022 das Kükentöten verbieten.
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Familienrecht
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Meine Tätigkeit rechne ich auf der Basis des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich nach dem Gegenstandswert zu vergüten.
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